Lohnsteuerhilfeverein Lahr – Natalie Magel Lohnsteuerhilfe – Kurzarbeitergeld, Rentenerhöhungen oder Pendlerpauschale – Es gibt viele steuerliche „Problemlagen“, die nicht einfach zu bewältigen sind. Doch keine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben ist auch keine Lösung. Sprechen Sie den Lohnsteuerhilfeverein in Lahr im Ortenaukreis an. Die erfahrenen Steuerfachleute dort erledigen die ganze Arbeit für Sie. Und tragen Sorge dafür, dass man nicht mehr Steuern zahlt als unbedingt notwendig. Wir sprechen übrigens auch Russisch.
Ihre Ansprechpartnerin beim Lohnsteuerhilfeverein Lahr: Natalie Magel Lohnsteuerhilfe
Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. Aber: Wer mehr als 410 Euro im Steuerjahr erhielt, der ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Das trifft auf alle sogenannten Lohnersatzleistungen zu, also auch auf Eltern-, Kranken-, Arbeitslosen-, Mutterschafts- oder Insolvenzgeld.
Es ist übrigens davon auszugehen, dass das Finanzamt alle Fälle nacharbeitet. Das heißt: Wer nach der Zahlung von Lohnersatzleistungen keine Einkommensteuererklärung macht, der wird früher oder später von der Finanzbehörde angeschrieben. Das kann dann zum Teil auch Kosten nach sich ziehen.
Die beste Lösung: Beim Lohnsteuerhilfeverein Lahr Natalie Magel Lohnsteuerhilfe kontaktieren. Die Steuerfachleute kennen sich aus mit Lohnersatzleistungen. Und sie wissen: Wer dieses Geld erhalten hat, muss nicht zwangsläufig Steuern nachzahlen.
Wie der Lohnsteuerhilfeverein Lahr Rentner unterstützen kann
Viele Rentner wissen nicht, ob sie eine Steuererklärung machen müssen. Es ist keine Lösung, die Dinge dann „schleifen zu lassen“ und nichts zu unternehmen. Warum? Wer abwartet, bis der Fiskus einen Brief schickt, muss mit Folgekosten und teils auch erheblichem Aufwand rechnen.
Denn die Finanzbehörde arbeitet die Fälle nach und nach auf. Ruheständler, die nicht selbst aktiv geworden sind, müssen dann damit rechnen, dass das Finanzamt sie auffordert, für viele Jahre rückwirkend auch die Steuererklärungen abzugeben. Sprechen Sie deshalb besser bevor die Finanzbehörde schreibt Natalie Magel Lohnsteuerhilfe beim Lohnsteuerhilfeverein Lahr an.
Übrigens: Auch im Ruhestand kann man bestimmte Auslagen steuerlich geltend machen. Deshalb: Lassen Sie die Steuern von den Profis machen.
Welche Leistungen bietet Natalie Magel Lohnsteuerhilfe noch
Der Lohnsteuerhilfeverein Lahr erstellt die Einkommensteuererklärung nach professionellen Gesichtspunkten. Wichtiger Bestandteil ist das persönliche vertrauliche Beratungsgespräch. Ihre Ansprechpartnerin in Lahr ist Natalie Magel Lohnsteuerhilfe.
Ferner bietet der Einkommensteuer-Hilfeverein
- die Überprüfung des Steuerbescheides;
- Begleitung im Einspruchsverfahren: Sind die Voraussetzungen gegeben, legt die Lohnsteuerhilfe Einspruch gegen den Bescheid ein;
- Steuererklärung auch für den Partner bzw. die Partnerin;
- Kindergeldantrag,
- Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind,
- Verlängerung der Abgabefrist: Mitglieder der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V. können ihre Steuererklärung bis zu sieben Monate später abgeben.
Dies sind nur einige der wichtigsten Vorzüge für Mitglieder des Lohnsteuerhilfevereins am Hinlehreweg 11 in Lahr/Schwarzwald.
Was der Lohnsteuerhilfeservice bei Natalie Magel Lohnsteuerhilfe vom Lohnsteuerhilfeverein Lahr kostet
Der Lohnsteuerhilfeverein Lahr hat für die Berechnung des Mitgliedsbeitrages eine Beitragsordnung. Grundlage für die Berechnung des Beitrags ist das gesamte Einkommen im Steuerjahr. Die aktuelle Beitragsordnung können Sie hier einsehen: → Beitragsordnung.
Die Beitragsklassen sind nach sozialen Kriterien gestaffelt. Das heißt: Wer mehr verdient, zahlt auch einen etwas höheren Beitrag. Im Jahr der Aufnahme fällt noch eine Aufnahmegebühr von 15 Euro an. Dies allerdings nur im ersten Jahr der Mitgliedschaft.
Fragen Sie Natalie Magel Lohnsteuerhilfe.
Mitglieder beim Lohnsteuerhilfeverein sind Beamte, Arbeitnehmer, Rentner, Auszubildende oder Studenten. Selbständig Tätige oder Unternehmer darf der Lohnsteuerhilfeverein nicht beraten.